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Angebote für pflegende Angehörige

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Gemeinsam von der RAGA, der Regionalen ArbeitsGemeinschaft Alten- und Angehörigenberatung Berlin, und der aperçu Verlagsgesellschaft mbH wird der Berliner Ratgeber „Angebote für pflegende Angehörige“ herausgegeben – eine umfangreiche Publikation mit Angeboten und für pflegende Angehörige.

16 Beratung.

16 Beratung. Wertschätzung Woche der pflegenden Angehörigen 2024 Sie pflegen und begleiten einen nahestehenden Menschen im Alltag? Dann gehören Sie zum Fundament der pflegerischen Versorgung in Berlin. Weit über 200.000 Angehörige, Freunde und Nachbarn unterstützen einen nahestehenden Menschen in der Stadt bei der Körperpflege, beim Einkauf, sie organisieren Arzt- und Therapietermine, helfen im Alltag und sind im Notfall zur Stelle - oft 24 Stunden am Tag, ohne Wochenende und Urlaub. Das ist anstrengend und übersteigt nicht selten die körperlichen, psychischen und finanziellen Belastungsgrenzen. Wertschätzung und Auszeit – Seien Sie dabei! Die Woche der pflegenden Angehörigen rückt Sie und alle pflegenden Angehörigen in den Mittelpunkt. Denn Ihre Arbeit ist gelebte Solidarität für einen Menschen mit Pflegebedarf. Das ist für uns alle, für die Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Dafür verdienen Sie Entlastung und Wertschätzung. Vom 25. Mai bis 1. Juni 2024 findet die Woche der pflegenden Angehörigen zum siebten Mal statt. Wir laden Sie und alle pflegenden Angehörigen herzlich dazu ein! Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm: Ob kulturelle oder Infoveranstaltungen, Dampferfahrt, Young Carer Festival oder Pflegepolitischer Dialog – hier ist für Jede:n etwas dabei. Ehrengala und Verleihung des Berliner Pflegebären Ein besonderes Highlight ist die Ehrengala im Roten Rathaus. Im feierlichen Ambiente wird der Berliner Pflegebär an einzelne pflegende Angehörige überreicht, stellvertretend für die wertvolle Arbeit aller pflegenden Angehörigen in Berlin. Auch Sie können Wertschätzung verschenken! Nominieren Sie ab Februar 2024 einen pflegenden Angehörigen über die Webseite der Woche der pflegenden Angehörigen. Dort finden Sie auch das Programm und alle wichtigen Informationen: www.woche-der-pflegenden-angehoerigen.de Veranstaltet wird die Woche der pflegenden Angehörigen von der Fachstelle für pflegende Angehörige gemeinsam mit verschiedenen Beratungsstellen und Organisationen aus den Bereichen Pflege und Selbsthilfe. Unterstützt wird die Woche der pflegenden Angehörigen von der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. info@woche-der-pflegenden-angehoerigen.de oder per Telefon unter 69 59 88 97. Ehrengala Schifffahrt Theater 25.5. – 01.6.2024 Wertschätzung und Auszeit für pflegende Angehörige – Seien Sie dabei! Information und Anmeldung unter www.woche-der-pflegenden-angehoerigen.de

Beratung. Pflegeversicherung 17 Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung? Feststellung der Pflegebedürftigkeit Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine anerkannte Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 5 haben. Sie sind pflegebedürftig, wenn Sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Sie gehören zum Kreis der pflegebedürftigen Personen, wenn Sie körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche Belastungen haben und diese nicht selbständig ausgleichen oder bewältigen können. Je nach Einschätzung der Selbstständigkeit wird der Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) anerkannt. Das geschieht durch ein einheitliches Begutachtungsverfahren, dass durch Gutachter/-innen des Medizinischen Dienstes (MD) der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen durchgeführt wird. Voraussetzungen für Leistungsbezug Damit bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt werden kann, müssen Sie über Ihre Krankenkasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Dort ist die Pflegekasse angesiedelt. Der Antrag kann telefonisch oder über die Internetportale der Krankenkasse online gestellt werden. Es wird geprüft, ob Sie innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert waren und ob eine Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten oder auf Dauer vorliegt. Wenn Sie den Antrag von zu Hause aus gestellt haben, leitet die Pflegekasse Ihre Antragsdaten an den Medizinischen Dienst weiter. Dieser setzt sich mit Ihnen als antragstellende Person in Verbindung und schlägt einen Termin mit einer namentlich benannten Gutachterin oder einem namentlich benannten Gutachter des Medizinischen Dienstes vor. Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung muss von der versicherten antragstellenden Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden. Wenn Sie keine Zeit haben, kann der Begutachtungstermin auch verschoben werden. Begutachtungsarten Die Gutachter/-innen des Medizinischen Dienstes führen ihre Begutachtungen neben einem Hausbesuch regelmäßig auch in Form eines strukturierten Telefoninterviews durch. Ebenso können Begutachtungen nach Aktenlage erfolgen. Der Hausbesuch hat bei der Begutachtung nach wie vor Vorrang. Eine telefonische Begutachtung darf nach den Richtlinien des Medizinischen Dienstes unter anderem nicht erfolgen, wenn: → die antragstellende Person nur einen Hausbesuch wünscht, → es sich um eine Erstbegutachtung für einen Pflegegrad handelt, → eine erneute Untersuchung aufgrund eines Widerspruchs durchgeführt wird, → es sich um eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern bis zum 14. Lebensjahr handelt, → aufgrund einer Erkrankung (wie Demenz) die telefonische Begutachtung aus fachlicher Sicht die Situation nicht erfassen kann, → eine erforderliche helfende Person nicht anwesend sein kann. Eine Begutachtung nach Aktenlage ohne Kontaktaufnahme mit der antragstellenden Person kann auch dann erfolgen, wenn die Informationslage für die Gutachter/-innen eindeutig ist, zum Beispiel bei Anträgen auf Höherstufung oder Rückstufung, bei Widerspruchsgutachten und Wiederholungsbegutachtungen, oder wenn dies aufgrund der Schwere der Erkrankung nicht möglich ist. Weitere Informationen auf dem Internetportal des Medizinischen Dienstes: www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung Vorbereitung der Begutachtung Zur Vorbereitung eines telefonischen oder persönlichen Begutachtungsgesprächs erhalten die Gutachter/-innen wesentliche medizinische Informationen von Ihrer Kranken- oder Pflegekasse. Sollte eine Begutachtung per Telefongespräch durchgeführt werden, bekommen Sie als Antragsteller/-in vom Medizinischen Dienst einen Gesprächsleitfaden zugeschickt, der entweder ausgefüllt zurückgeschickt werden muss oder zur Vorbereitung für das Telefongespräch dient. Wichtig ist, den Fragebogen sorgfältig auszufüllen, auch mithilfe von Angehörigen oder Nahestehenden. Denn beim Begutachtungstermin soll der tatsächliche Pflege- und Hilfebedarf geprüft werden. Zur Unterstützung können Sie sich vor einem Begutachtungstermin von einer Pflegeberatungsstelle wie einem Pflegestützpunkt beraten lassen. Das sollten Sie berücksichtigen Bei der Begutachtung, die in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefongesprächs erfolgen kann, sollte eine weitere Person (Verwandte oder Bekannte) anwesend sein. Ein Begutachtungstermin kann bis zu einer Stunde dauern und die pflegebedürftige Person unter