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Familienwegweiser Treptow-Köpenick

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Diese Broschüren-Reihe erscheint für sieben Berliner Bezirke und ist das jüngste Produkt im Verlagsportfolio. Die Bezirksämter stellten vor einigen Jahren fest, dass das Informationsbedürfnis der vielen jungen Familien nicht allein durch die im Internet an verschiedenen Stellen zu findenden Einträge abgedeckt wird. So konzipierten sie mit uns gemeinsam ein Kompendium, in dem speziell für dieses Lebensabschnitt notwendige Informationen zu finden sind: Rund um die Geburt, Kinderbetreuung, Schule, Ausbildung, Freizeit, Sport, Kultur, Spielplätze…

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12 RAT UND HILFEPflegekinderdienstDas Jugendamt Treptow-Köpenick suchtPflegefamilien für Kinder, die entwedervorübergehend oder auch langfristignicht bei ihren leiblichen Eltern bleibenkönnen und deswegen anderweitig untergebrachtwerden müssen.Hier gibt es verschieden Pflegemöglichkeiten.Es wird unterschieden zwischenFamilien, die nur vorübergehend als sogenannteVollzeitpflegen Kinder aufnehmenwollen und Familien, die langfristigals Vollzeitpflege Kinder aufnehmenwollen.Der Grund für die Unterbringung einesKindes bei einer Pflegefamilie ist inder Regel, dass die Hauptbezugspersonender Kinder nicht mehr in der Lagesind, die Betreuung und Erziehung ausreichendzu gewährleisten. Die persönlichenProblematiken der leiblichen Elternsind vielschichtig und individuell.Eine vorübergehende Vollzeitpflegekann z. B. aufgrund einer geplanten Abwesenheitoder einer akuten Krisensituationzustande kommen. Auch währendeiner Perspektivklärung zum Wohl desKindes ist die Unterbringung in der Vollzeitpflegebefristet. Erst wenn feststeht,dass eine langfristige Lebensperspektivedes Kindes nicht mehr dauerhaft beider Hauptbezugsperson vorgesehen ist,wird das Kind in eine langfristige Vollzeitpflegeuntergebracht, in der das Kind biszur Verselbstständigung verbleiben kann.Wie kann man Pflegefamilie werden?Berlin sucht Menschen, die sich vorstellenkönnen, ein Pflegekind kurzfristigoder vor allem auch langfristig zu begleiten,zu betreuen, zu lieben und ihneneinen Platz in ihrer Familie zu geben.Wie die Familien gestaltet sind (Paare,gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehendePersonen mit oder ohne Kinder)ist für den Prüfungsprozess nicht relevant.Zunächst steht der Besuch eines Infoabendsund eines Vorbereitungsseminaresbei dem Träger „Familien für Kinder“an. Anmeldung unter:www.fortbildungszentrum-berlin.de/pflegeeltern-u-adoptiveltern/jahresprogrammIm Jugendamt Treptow-Köpenick ist derPflegekinderdienst mit den Aufgaben derPflegekinderhilfe betraut. Dazu gehört diePrüfung der Eignung von Bewerber*innenum ein Pflegekind. In einem Erstgesprächwerden den Bewerber*innen alle notwendigenUnterlagen für die Bewerbungausgehändigt. Wenn die notwendigenFormalien (u. a. erweitertes Führungszeugnisund Gesundheitszeugnis) vorliegen,gehen wir mit den Bewerber*innenin einen Überprüfungsprozess, in dem wirgemeinsam die individuelle Eignung unddas Bewerberprofil erarbeiten.Sie haben Fragen?☐ Pflegekinderdienst im JugendamtTreptow-KöpenickHans-Schmidt-Str. 10, 12489 Berlin pkd.jug@ba-tk.berlin.deKindschaftsrechtlicheBeratung und Vertretung☐ Jugendamt Treptow-KöpenickGroß-Berliner-Damm 15412489 Berlin, 90297-5252Sprechzeiten (offene Sprechstunde):Di 9 – 12 Uhr, Do 14 – 18 Uhr jugkr@ba-tk.berlin.deWeitere Informationen auf der Webseitedes Fachbereichs.Folgende Leistungen und Aufgaben sinddem Fachbereich KindschaftsrechtlicheBeratung und Vertretung zugeordnet:Vormundschaften undPflegschaftenEine minderjährige Person erhält einenVormund, wenn die Eltern aus tatsächlichenoder rechtlichen Gründen die elterlicheSorge nicht ausüben können.Bei der Vormundschaft übernimmt dasJugendamt die vollständige elterlicheSorge, bei der Pflegschaft nur Teilbereicheder elterlichen Sorge. Aufgabedes Vormunds ist es, sich um alle Belangeder minderjährigen Person zukümmern. Zuständig für die Bestellungeines Vormunds ist das Amtsgericht/Familiengericht. Eine besondere Formder Vormundschaft ist die gesetzlicheAmtsvormundschaft für Kinder, derenMütter noch minderjährig sind. Die minderjährigenMütter bleiben trotz Vormundschaftberechtigt, die Personensorgefür ihr Kind auszuüben.BeistandschaftenDas Jugendamt wird Beistand auf schriftlichenAntrag eines Elternteils. Der Beistandhat die Aufgabe, die Unterhaltsansprüchedes Kindes durchzusetzen. Der Beistandsoll dafür sorgen, dass der barunterhaltspflichtigeElternteil seine zivilrechtlicheUnterhaltsverpflichtung vollständig erfüllt.Der Beistand kann ferner mit der Feststellungder Vaterschaft zu einem Kind beauftragtwerden. Der Beistand übernimmt dieVertretung des Kindes in Unterhaltssachenund ggf. auch bei der Vaterschaftsfeststellung.Zu den typischen Aufgaben des Beistandsgehören: Unterhaltsberechnung,Mahnung zur Unterhaltszahlung, gerichtlicheDurchsetzung des Unterhalts (Errichtungeines Unterhaltstitels), Vollstreckungdes Unterhalts. Bei einer gerichtlichenDurchsetzung der Ansprüche kann es zumAnfall von Gerichtskosten kommen. DieBeistandschaft an sich ist gebührenfrei.Die Beistandschaft endet mit Volljährigkeitdes Kindes oder jederzeit auf Antragdes Elternteils.© ParentiPacek / Pixabay

RAT UND HILFE 13Beratung und UnterstützungDie Beratung und Unterstützung in diesemFachbereich erfolgt zu folgendenThemen- und Fragestellungen: Unterhaltfür Minderjährige, Unterhalt fürVolljährige bis zum 21. LV, Unterhalt fürbetreuende Elternteil (§ 1615l BGB), Vaterschaftsfeststellung,Abgabe von Sorgeerklärungen.Die Beratung kann währendder allgemeinen Sprechzeitenerfolgen. Alternativ kann telefonisch einBeratungstermin vereinbart werden. DasBeratungs- und Unterstützungsangebotist gebührenfrei.Auskunft aus dem SorgeregisterLiegt für ein Kind keine gemeinsameSorgeerklärung der Eltern vor, erhältdie Kindesmutter auf Antrag eine Bescheinigungdarüber (sog. Negativbescheinigung).Der Antrag kann beim Jugendamtgestellt werden. Notwendig istdie Vorlage einer Geburtsurkunde desKindes. Die Erteilung der Negativbescheinigungist gebührenfrei.BeurkundungenDie Urkundspersonen beim Jugendamtbeurkunden u. a. folgende Erklärungen:Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärungen,Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel).Die Anerkennung der Vaterschaftund die Sorgeeklärung könnenauch vorgeburtlich erfolgen. Die Beurkundungerfolgt nach vorheriger Terminvereinbarungunter jugkr@ba-tk.berlin.de.Die Beurkundung erfordert dieAnwesenheit der Beteiligten. FolgendeUnterlagen sind erforderlich: Ausweis/Reisepass, Geburtsurkunde des Kindesoder Mutterpass. Die Beurkundung istgebührenfrei.UnterhaltsvorschussUnterhaltsvorschuss ist eine finanzielleUnterstützungsleistung für alleinerziehendeElternteile, die keinen oder keinenausreichenden Unterhalt vom anderenElternteil erhalten. AnspruchsberechtigterPersonenkreis sind Kinder und Jugendlichebis zum 18. Lebensjahr. Die weiterenAnspruchsvoraussetzungen sind imUnterhaltsvorschussgesetz geregelt. DieLeistung wird auf Antrag gewährt. DieOnline-Antragstellung über das ServicePortal Berlin ist möglich. Dort finden sichweitere Informationen zur Antragstellung.Der Antrag kann auch vor Ort zu denSprechzeiten des Fachbereichs gestelltwerden.ElterngeldElterngeld und Elternzeit – mit diesen gesetzlichenRegelungen sollen den ElternGestaltungsmöglichkeiten bei der gemeinsamenBetreuung ihrer Kinder gegebenwerden. Kernelement des Elterngeldesist die dynamische Leistung inAnknüpfung an das Erwerbseinkommen.Es ersetzt 65 bis 100 Prozent des nachder Geburt des Kindes wegfallenden Erwerbseinkommensund beträgt maximal1.800,- EUR.Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte,Selbstständige, erwerbslose Elternteile,Studierende, Auszubildende,Adoptiveltern und in bestimmten Ausnahmefällenauch für Verwandte drittenGrades, die Zeit für die Pflege und Betreuungeines Kindes investieren.Ein Elternteil kann mindestens für 2 undhöchstens für 12 Lebensmonate Basiselterngelderhalten. Weitere zwei Monatestehen dem Partner zu, wenn aucher sich Zeit für das Kind nimmt und fürzwei Monate das Einkommen gemindertwird. Lebensmonate des Kindes, für dieAnspruch auf Mutterschaftsleistungenoder auf eine dem Elterngeld vergleichbareLeistung besteht, werden auf denBezugszeitraum des Elterngeldes angerechnetund gelten als verbrauchteBasiselterngeldmonate.ElterngeldPlus kann doppelt so lange inAnspruch genommen werden wie Basiselterngeld.Anstelle eines Lebensmonatsmit Basiselterngeld kann man sichauch für zwei Lebensmonate mit ElterngeldPlusentscheiden. Das monatlicheElterngeldPlus ist halb so hoch wie dasmonatliche Basiselterngeld. Wie hochdas Elterngeld ist, hängt davon ab, obund wie viel Einkommen jemand nachder Geburt des Kindes hat, beispielsweisebei Arbeit in Teilzeit.Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeitenvon BasisElterngeldund ElterngeldPlus findet man aufdem Familienportal des Bundesministeriumsfür Familien, Senioren, Frauen undJugend. Wenn Eltern sich entscheiden, inmindestens zwei bis zu vier aufeinanderfolgenden Lebensmonaten ihres Kindesgleichzeitig jeweils 24 bis 32 Wochenstundenerwerbstätig zu sein, gibt es einenzusätzlichen Partnerschaftsbonus.Jedes Elternteil hat dann für diese MonateAnspruch auf mindestens zwei undhöchstens vier weitere MonatsbeträgeElterngeld Plus. Auch Alleinerziehendekönnen die Partnerschaftsbonusmonateerhalten.Das Elterngeld kann bei der Elterngeldstelleund im Familienservicebüro beantragtwerden. Für den Antrag erforderlichsind die Geburtsbescheinigung mit demVermerk „Beantragung von Elterngeld“,Personalausweis, Einkommensnachweise,der Nachweis über das Mutterschaftsgeldsowie eine Bestätigung desArbeitgebers über die Elternzeit und diewöchentliche Arbeitszeit, wenn währenddes Elterngeldbezugs in Teilzeit gearbeitetwird. Nicht-EU-Bürger benötigen zudemeinen Aufenthaltsnachweis.☐ ElterngeldstelleGroß-Berliner-Damm 154,12489 Berlinwww.berlin.de/ba-treptowkoepenick/organisationseinheiten/jug/elterngeld.html• telefonisch: Do von 14 – 16 Uhr• persönlich: nur nach vorherigerVereinbarung• per Jugfs7070@ba-tk.berlin.deDas Elterngeld kann auch digital beantragtwerden unter:www.elterngeld-digital.de/ams/Elterngeld