18 RAT UND HILFEBeratung und Hilfen in allen Fragen rund um die FamilieFamilienunterstützendeHilfenDer Regionale SozialpädagogischeDienst (RSD) des Jugendamtes ist diezentrale Informations- und Beratungsstellefür Eltern, Kinder und Jugendlichebei Erziehungsfragen und familiärenProblemen. Hier finden alle, dieum das Wohl von Kindern besorgt sind,Ansprechpartner*innen. Kinder und Jugendlichehaben das Recht, sich auchohne Kenntnis ihrer Eltern beraten zu lassen.Die Zuständigkeit richtet sich in derRegel nach dem Wohnort der Sorgeberechtigten.Wesentliche Aufgabe desRSDs ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklungzu fördern, sie vor Gefahren zuschützen und die Eltern oder auch andereErziehungspersonen zu beraten undzu unterstützen. Das Handeln des RSDgründet auf Akzeptanz der Ratsuchendenund ihrer Mitwirkung bei der Realisierungvon notwendigen und geeignetenHilfsangeboten.Anlass der Beratung und Unterstützungdurch den RSD können u. a. sein:` persönliche/wirtschaftlicheNotsituationen` Schwierigkeiten in der Versorgungund Erziehung von Kindern` Konflikte und/oder Gewaltin Familien` Gefährdung von jungen Menschendurch Vernachlässigung, Misshandlung,sexuellen Missbrauch` Trennung und Scheidung von Eltern` Verhaltensauffälligkeitenvon jungen Menschen` Erhebliche schulische Probleme undSchuldistanz` Erhebliche Überforderungenvon Eltern und Kindern` Behinderung von jungen MenschenDa die Probleme von Kindern, Jugendlichenund Eltern sehr vielfältig sind, gibtes auch sehr unterschiedliche Angeboteund Hilfen. Sie sind darauf ausgerichtet,die Erziehungskompetenz zu erweitern,Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten unddie Teilhabemöglichkeiten von benachteiligtenoder behinderten jungen Menschenzu verbessern. Die Hilfe für jungeVolljährige zielt auf die eigenständigeLebensführung.Im Sozialgesetzbuch VIII sinddie wesentlichen Hilfen zur Erziehungfestgelegt.` § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung` § 28 SGB VIII Erziehungsberatung` § 29 SGB VIII Soziale Gruppenarbeit` § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand,Betreuungshelfer` § 31 SGB VIII SozialpädagogischeFamilienhilfe` § 32 SGB VIII Erziehungin einer Tagesgruppe` § 33 SGB VIII Vollzeitpflege` § 34 SGB VIII Heimerziehung` sonstige betreute Wohnform` § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogischeEinzelbetreuung` § 35a SGB VIII Eingliederungshilfefür seelisch behinderte Kinderund JugendlicheHilfen zur TeilhabeWir begleitenMenschen mitLernschwierigkeitenMenschen mitSuchterkrankungenMütter und Väter mitLernschwierigkeiten undderen KinderAber auch für die Förderung der Erziehungin der Familie ist das Jugendamtzuständig. Zu folgenden Abschnitten desGesetzes wird durch den RSD individuellberaten, werden Hilfen geplant undgewährt:` § 18 SGB VIII Beratung und Unterstützungbei der Ausübung der Personensorgeund des Umgangsrechts` § 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformenfür Mütter, Väter und Kinder` § 20 SGB VIII Betreuung und Versorgungdes Kindes in Notsituationen` § 21 SGB VIII Unterstützung beinotwendiger Unterbringung zurErfüllung der Schulpflicht` § 41 SGB VIII Hilfe für jungeVolljährige, NachbetreuungFür Familien mit körper- und/odergeistig behinderten Kindern werdenHilfen nach dem SGB XII gewährt.Neumannstr. 1313189 Berlin030 444 30 35kontakt@berlinerstarthilfe.orgwww.berlinerstarthilfe.org
19Anlass für einen FamilienratVielfältige Themen und Konstellationen sind möglich, z.B.:#((->)) berufliche oder schulische Veränderungen #((->)) Erkrankung eines Familienangehörigen#((->)) Trennung der Eltern #((->)) die Geburt eines Kindes #((->)) Uneinigkeiten in Erziehungsthemen #((->)) etc.Was ist ein Familienrat und wie kann dieser unterstützen?Ein Familienrat ist ein Treffen mit Personen, die man gut kennt und denen man vertraut (z.B.Freundeskreis, Geschwister, Nachbar*innen). Alle setzen sich zusammen an einen Tisch. DiesePersonen bringen Erfahrungen, Perspektiven und Ideen mit. Daraus ergibt sich die Chance,gemeinsam einen neuen Umgang mit dem jeweiligen Anlass des Familienrates zu entwickeln.Fachkräfte stellen Kontakt her oderFamilien wenden sich direkt an uns.Erklärung Ablauf FamilienratKONTAKT-AUFNAHMEmit demFamilienratsbüroKENNLERN-GESPRÄCHKONTAKT: Tel. 0800 600 333 600 (kostenfrei)familienrat@independentliving.dewww.familienrat-il.dewww.instagram.com/familienrat_ilnntter,ch.ktingln.TAG DESFOLGERATESnach ca.2-3 MonatenGemeinsamer Termin für Feedback zurUmsetzung des Plans im FamilienalltagTAG DESFAMILIEN-RATESNach einer Inforunde erstellt die Familie mit ihrenVertrauten ihren eigenen, konkreten Selbsthilfeplan.VORBEREI-TUNGS-GESPRÄCHEca. 4-6 TermineDie Familie entscheidet: Thema?Wer wird eingeladen? Wann? Wie? Wo?Treptow-Köpenick: Kietzer Straße 4, 12555 BerlinTempelhof: Konradinstraße 29, 12105 BerlinSchöneberg: Fritz-Reuter-Straße 3, 10827 BerlinFAMILIENRATGemeinsamgute Lösungenfinden!
68 KINDERBETREUUNG☐ Kita Kleefalt
70 KINDERBETREUUNG☐ Kita „Sonne
72 KINDERBETREUUNG☐ Kita „Krüm
74 KINDERBETREUUNG☐ Kita Admiralf
76 KINDERBETREUUNG☐ Kita „Klein
78 KINDERBETREUUNG☐ Stephanus Kit
80 KINDERBETREUUNG☐ Kita FindeFuc
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92 KULTUR • FREIZEITEs ist nicht
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